Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister (Test)

Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG.

Wir bieten in diesem Zusammenhang ab dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an.

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website und das NISP–Projekt.

Produktive Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.

Für bankfachliche Fragen stehen Ihnen  

Frau Elke Huwe

unter der Telefon-Nr.: 07154-206241 oder E-Mail: elke.huwe(at)rsb-bank.de

zur Verfügung.

Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister zur Verfügung.

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