Page 30 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2024
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Bestätigungsvermerk






                    Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
                    Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen
                    Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

                    Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
                    Unabhängigkeitsanforderungen  eingehalten  haben,  und  erörtern  mit  ihnen  alle  Beziehungen  und  sonstigen
                    Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängig-
                    keit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

                    Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben,
                    diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am be-
                    deutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sach-
                    verhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
                    Angabe des Sachverhalts aus.

                    SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

                    Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

                    Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 9. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden auf
                    Grundlage dieses Beschlusses von der Geschäftsführung am 23. Oktober 2024 als Abschlussprüfer beauftragt.

                    Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der RSB Retail+Service Bank GmbH
                    tätig.

                    Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht
                    an den Beirat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

                    VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

                    Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Harald Melchior-Becker.

                    Nürnberg,  16. April 2025

                    Baker Tilly GmbH & Co. KG
                    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


                    gez. Melchior-Becker              gez. Ginzinger
                    Wirtschaftsprüfer                 Wirtschaftsprüfer








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