Page 26 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2024
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Bestätigungsvermerk






                 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

                 An die RSB Retail+Service Bank GmbH

                 VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

                 Prüfungsurteile

                 Wir haben den Jahresabschluss der RSB Retail+Service Bank GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem-
                 ber 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
                 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar-
                 über hinaus haben wir den Lagebericht der RSB Retail+Service Bank GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
                 2023 bis 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-
                 kenntnisse

                 -  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute gelten-
                  den handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
                  ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
                  der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis
                  zum 31. Dezember 2024 und

                 -  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen
                  wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deut-
                  schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
                  dar.

                 Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord-
                 nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

                 Grundlage für die Prüfungsurteile

                 Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und
                 der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut
                 der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
                 führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
                 Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks
                 weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europa-
                 rechtlichen  sowie  den  deutschen  handelsrechtlichen  und  berufsrechtlichen  Vorschriften  und  haben  unsere
                 sonstigen  deutschen  Berufspflichten  in  Übereinstimmung  mit  diesen  Anforderungen  erfüllt.  Darüber  hinaus
                 erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
                 nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
                 nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
                 und zum Lagebericht zu dienen.

                 Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

                 Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes-
          Seite 24   31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab-
                 sen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis
                 schlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein geson-
                 dertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
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