Page 28 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2024
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Bestätigungsvermerk







                 3.) Verweis auf weitergehende Informationen

                 Die Angaben der Bank zur Bewertung der Forderungen im Anhang sind unter dem Abschnitt „B. Erläuterungen
                 zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden“ sowie im Lagebericht unter dem Abschnitt „B.
                 Geschäftstätigkeit und Entwicklung der RSB-Bank“ bzw. „C. Gesamtbanksteuerung/Risikomanagement“ enthal-
                 ten.

                 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

                 Die gesetzlichen Vertreter und der Beirat sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
                 deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht,
                 und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
                 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-
                 schaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
                 Übereinstimmung  mit  den  deutschen  Grundsätzen  ordnungsmäßiger  Buchführung  als  notwendig  bestimmt
                 haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstel-
                 lungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi-
                 gungen) oder Irrtümern ist.

                 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
                 Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor-
                 tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu-
                 geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
                 Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben-
                 heiten entgegenstehen.

                 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
                 ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
                 Jahresabschluss  in  Einklang  steht,  den  deutschen  gesetzlichen  Vorschriften  entspricht  und  die  Chancen  und
                 Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
                 für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
                 eines  Lageberichts  in  Übereinstimmung  mit  den  anzuwendenden  deutschen  gesetzlichen  Vorschriften  zu  er-
                 möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

                 Der Beirat der Bank ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft
                 zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

                 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

                 Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
                 wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebe-
                 richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan-
                 gen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
                 deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
                 treffend  darstellt,  sowie  einen  Bestätigungsvermerk  zu  erteilen,  der  unsere  Prüfungsurteile  zum  Jahresab-
                 schluss und zum Lagebericht beinhaltet.
          Seite 26     Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim-

                 mung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
                 stellten  deutschen  Grundsätze  ordnungsmäßiger  Abschlussprüfung  durchgeführte  Prüfung  eine  wesentliche
                 falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resul-
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