Page 19 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2024
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Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die RSB Retail+Service Bank GmbH mit Sitz in Kornwestheim ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der
Handelsregisternummer HRB 200103 eingetragen.
Der Jahresabschluss der RSB Retail+Service Bank GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetz-
buches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsin-
stitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden
beachtet.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvor-
schriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen
(§§ 340 ff. HGB).
Barreserve
Die Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den
Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen
Aktiv‑ oder Passivposten der Bilanz zugeordnet.
Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertbe-
richtigungen abgedeckt. Bei Leistungsstörungen bildet der Blankoanteil nach Berücksichtigung der ange-
setzten Sicherheitenwerte die Basis für die Höhe der Einzelwertberichtigungen. Den latenten Risiken im
Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung
getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt über ein Expected-Credit-Loss-Modell, bei
dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von
Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung
der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfall-
zeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden
ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und ande-
ren Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen).
Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibun-
gen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grund-
sätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorge-
nommen.
Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in
voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, so-
fern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbe-
trag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen.
Sonstige Vermögensgegenstände Seite 17
Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip.

