Page 28 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2022
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Bestätigungsvermerk







                 Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

                 Kreditgeschäft: Bewertung der Forderungen an Kunden

                 Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

                 1.) Sachverhalt und Problemstellung
                 2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
                 3.) Verweis auf weitergehende Informationen

                 1.) Sachverhalt und Problemstellung

                 Die RSB Retail+Service Bank GmbH, Kornwestheim, konzentriert ihre Aktivitäten auf die Zentralregulierung für
                 Händler und Lieferanten im Schuh-, Sport- und Textilbereich. Die Zentralregulierung wird dabei mit und ohne
                 Übernahme des Ausfallrisikos für Lieferanten für mehrere Verbundgruppen durchgeführt. Ergänzend betreibt
                 die Bank das klassische Kreditgeschäft. Die Forderungen an Kunden sind mit Mio. EUR 77,5 (Vorjahr Mio. EUR
                 59,0) der größte Aktivposten der Bilanz. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Forderungen an
                 Kunden sehen eine Bewertung zum Nominalwert und eine Berücksichtigung von Sicherheiten und der Risiken
                 durch Abschreibungen und Wertberichtigungen vor. Es werden hierzu – mit Zwischenstufen – zusammengefasst
                 vier Risikoklassen gebildet. Dieses Klassifizierungssystem lässt sich in die aufsichtsrechtliche Klassifizierung mit
                 drei Risikoklassen überführen. Für ausfallgefährdete Kredite werden Einzelwertberichtigungen gebildet, indem
                 eine vollständige Wertberichtigung des Blankoanteils, also der Differenz zwischen der Inanspruchnahme bzw.
                 höheren Zusage eines Kredites und der erwarteten zukünftigen Zahlungseingänge unter Berücksichtigung des
                 Deckungswerts der Sicherheiten, erfolgt. Der Deckungswert der Sicherheiten wird nach einem von der Bank
                 festgelegten Bewertungsverfahren ermittelt. Bei der Ermittlung zukünftiger Zahlungseingänge bzw. den Verfah-
                 ren zur Bewertung der Sicherheiten bestehen im Hinblick auf die zugrunde liegenden Sachverhalte und Bewer-
                 tungsparameter Ermessensspielräume. Zusammen mit der Höhe dieses Bilanzpostens können sich aus den Ein-
                 zelwertberichtigungen  wesentliche  Auswirkungen  auf  die  Vermögens-  und  Ertragslage  der  Bank  ergeben,  so
                 dass es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt handelt.

                 2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

                 Bei  unserer  Prüfung  der  Werthaltigkeit  der  Kundenforderungen  haben  wir  insbesondere  folgende  Prüfungs-
                 handlungen vorgenommen:

                   - Analyse der Entwicklung des Kreditportfolios und der adressenausfallbezogenen Risiken des Kreditportfolios,
                   - Beurteilung der für die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft  relevanten Methoden
                    und Organisationsanweisungen,
                   - Beurteilung des Aufbaus und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Ermittlung von
                    Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft, einschließlich der relevanten IT-Systeme, anhand der entspre-
                    chenden schriftlich fixierten Ordnung, Befragungen und Einsicht in die Kontrolldokumentation,
                   - Prüfung der Werthaltigkeit von Kreditengagements anhand einer nach risikoorientierten Kriterien bewusst
                    getroffenen Auswahl aus der Grundgesamtheit der Kundenforderungen, sowie
                   - Abstimmung der gebildeten Einzelwertberichtigungen mit den im Rechnungslegungssystem erfassten Infor-
                    mationen.

          Seite 26   Die von der Geschäftsleitung gebildeten Einzelwertberichtigungen sind nachvollziehbar und liegen im Rahmen
                 unserer Erwartungen.

                 3.) Verweis auf weitergehende Informationen
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