Page 27 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2022
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Bestätigungsvermerk






                   BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

                   An die RSB Retail+Service Bank GmbH, Kornwestheim

                   VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

                   Prüfungsurteile

                   Wir haben den Jahresabschluss der RSB Retail+Service Bank GmbH, Kornwestheim, - bestehend aus der Bilanz
                   zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31.
                   Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
                   - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RSB Retail+Service Bank GmbH, Kornwestheim, für das
                   Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 geprüft.  Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
                   der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

                   -  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute gelten-
                    den handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
                    ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
                    der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
                    zum 31. Dezember 2022 und

                   -  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen
                    wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deut-
                    schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
                    dar.

                   Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord-
                   nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

                   Grundlage für die Prüfungsurteile

                   Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und
                   der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut
                   der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
                   führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt  „Verantwortung des
                   Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks
                   weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europa-
                   rechtlichen  sowie  den  deutschen  handelsrechtlichen  und  berufsrechtlichen  Vorschriften  und  haben  unsere
                   sonstigen  deutschen  Berufspflichten  in  Übereinstimmung  mit  diesen  Anforderungen  erfüllt.  Darüber  hinaus
                   erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
                   nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
                   nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
                   und zum Lagebericht zu dienen.

                   Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

                   Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes-
                   sen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
                   31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab-
                   schlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein geson-  Seite 25
                   dertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
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