Page 27 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2023
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Bestätigungsvermerk







                BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

                An die RSB Retail+Service Bank GmbH, Kornwestheim

                VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

                Prüfungsurteile

                Wir haben den Jahresabschluss der RSB Retail+Service Bank GmbH, Kornwestheim, - bestehend aus der Bilanz
                zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31.
                Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
                - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RSB Retail+Service Bank GmbH, Kornwestheim, für das
                Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft.  Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
                der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

                -  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute gelten-
                  den handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
                  ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
                  der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
                  zum 31. Dezember 2023 und

                -  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen
                  wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deut-
                  schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
                  dar.

                Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord-
                nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

                Grundlage für die Prüfungsurteile

                Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und
                der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut
                der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
                führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt  „Verantwortung des
                Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks
                weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europa-
                rechtlichen  sowie  den  deutschen  handelsrechtlichen  und  berufsrechtlichen  Vorschriften  und  haben  unsere
                sonstigen  deutschen  Berufspflichten  in  Übereinstimmung  mit  diesen  Anforderungen  erfüllt.  Darüber  hinaus
                erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
                nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
                nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
                und zum Lagebericht zu dienen.

                Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

                Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes-
                sen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
                31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab-
                schlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein geson-  Seite 25
                dertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
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