Page 20 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2022
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Anhang







                  fern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das
                  einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen.

                  Sonstige Vermögensgegenstände
                  Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip.

                  Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
                  In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie
                  Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

                  Verbindlichkeiten
                  Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag.

                  Rückstellungen
                  Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-
                  lung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen
                  mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rück-
                  stellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

                  Die  Pensionsrückstellungen  wurden  versicherungsmathematisch  mittels  der  sogenannten  Projected-Unit-Credit-
                  Methode (PUC Methode) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof.
                  Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,78 % (i. Vj. 1,87 %) und einem Rententrend von 2,50 % (i. Vj.
                  1,50 %) verwendet.

                  Die  Pensionsrückstellungen  wurden  gemäß  §  253  Abs.  2  Satz  1  HGB  mit  dem  ihrer  Restlaufzeit  entsprechenden
                  durchschnittlichen  Marktzinssatz  der  vergangenen  zehn  Geschäftsjahre  in  Höhe  von  1,78  %  abgezinst.  Der  aus-
                  schüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich-
                  tungen  nach  Maßgabe  des  entsprechenden  durchschnittlichen  Marktzinssatzes  aus  den  vergangenen  zehn  Ge-
                  schäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzins-
                  satzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 43.

                  Die  Rückstellung  für  Jubiläumszahlungen  ist  versicherungsmathematisch  ebenfalls  mittels  der  PUC  Methode  er-
                  mittelt worden. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
                  mit einem Rechnungszinssatz von 1,44 % (i. Vj. 1,35 %), einem Anwartschaftstrend p. a. von 3,00 % (i. Vj. 3,00 %)
                  und einer Fluktuation von 2,00 % (i. Vj. 2,00 %) verwendet.

                  Die Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB für einen Verpflichtungsüberschuss
                  aus dem Geschäft mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten im Bankbuch von Kreditinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG
                  wurde entsprechend geprüft. Nach unseren Berechnungen unter Anwendung der GuV-orientierten Betrachtungs-
                  weise liegt unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells kein Verpflichtungsüberschuss vor, sodass keine Drohver-
                  lustrückstellung zu bilden war.

                  Latente Steuern sind nicht bilanziert. Die aktiven Steuerlatenzen unter anderem aus dem unterschiedlichen handels-
                  und steuerrechtlichen Ansatz bei den Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sowie der Pauschalwertberichtigung
                  werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Die Berechnung der latenten
          Seite 18     Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen
                  Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 29,47 % (i. Vj. 29,47 %).


                  Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen als Reduktion des Zinsertrags bzw. in den Zinsaufwen-
                  dungen aus Passivgeschäften als Reduktion des Zinsaufwands enthalten.
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