Page 20 - RSB Bank - Geschäftsbericht 2022
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Anhang
fern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das
einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Verbindlichkeiten
Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-
lung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rück-
stellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.
Die Pensionsrückstellungen wurden versicherungsmathematisch mittels der sogenannten Projected-Unit-Credit-
Methode (PUC Methode) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof.
Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,78 % (i. Vj. 1,87 %) und einem Rententrend von 2,50 % (i. Vj.
1,50 %) verwendet.
Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,78 % abgezinst. Der aus-
schüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich-
tungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Ge-
schäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzins-
satzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 43.
Die Rückstellung für Jubiläumszahlungen ist versicherungsmathematisch ebenfalls mittels der PUC Methode er-
mittelt worden. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
mit einem Rechnungszinssatz von 1,44 % (i. Vj. 1,35 %), einem Anwartschaftstrend p. a. von 3,00 % (i. Vj. 3,00 %)
und einer Fluktuation von 2,00 % (i. Vj. 2,00 %) verwendet.
Die Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB für einen Verpflichtungsüberschuss
aus dem Geschäft mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten im Bankbuch von Kreditinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG
wurde entsprechend geprüft. Nach unseren Berechnungen unter Anwendung der GuV-orientierten Betrachtungs-
weise liegt unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells kein Verpflichtungsüberschuss vor, sodass keine Drohver-
lustrückstellung zu bilden war.
Latente Steuern sind nicht bilanziert. Die aktiven Steuerlatenzen unter anderem aus dem unterschiedlichen handels-
und steuerrechtlichen Ansatz bei den Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sowie der Pauschalwertberichtigung
werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Die Berechnung der latenten
Seite 18 Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen
Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 29,47 % (i. Vj. 29,47 %).
Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen als Reduktion des Zinsertrags bzw. in den Zinsaufwen-
dungen aus Passivgeschäften als Reduktion des Zinsaufwands enthalten.

